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Sonderausgaben
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Von Personenversicherung über Wohnraumschaffung und -sanierung bis zur freiwilligen Weiterversicherung: diese Ausgaben können Sie beim Finanzamt geltend machen.
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| Sonderausgaben für den (Ehe-)Partner und Kinder |
| Sonderausgaben (Versicherungsprämien, Weiterversicherung, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung, Kirchenbeitrag) können auch dann abgesetzt werden, wenn sie für den (Ehe-)Partner oder für Kinder (für welche mindestens 7 Monate Familienbeihilfe bezogen wurde) geleistet wurden. Dies kann allerdings nur im Rahmen des eigenen Höchstbetrages geschehen. |
Wann werden Sonderausgaben abgesetzt?
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| Sonderausgaben können in dem Kalenderjahr abgesetzt werden, in dem sie tatsächlich geleistet wurden. |
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