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Von Personenversicherung über Wohnraumschaffung und -sanierung bis zur freiwilligen Weiterversicherung: diese Ausgaben können Sie beim Finanzamt geltend machen.

Sonderausgaben für den (Ehe-)Partner und Kinder
Sonderausgaben (Versicherungsprämien, Weiterversicherung, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung, Kirchenbeitrag) können auch dann abgesetzt werden, wenn sie für den (Ehe-)Partner oder für Kinder (für welche mindestens 7 Monate Familienbeihilfe bezogen wurde) geleistet wurden. Dies kann allerdings nur im Rahmen des eigenen Höchstbetrages geschehen.

Wann werden Sonderausgaben abgesetzt?

Sonderausgaben können in dem Kalenderjahr abgesetzt werden, in dem sie tatsächlich geleistet wurden.

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Sonderausgaben mit Höchstgrenze und "Viertelung"  2
Sonderausgaben ohne Höchstgrenze  3
Sonderausgaben mit Höchstgrenze  4

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