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Sonderausgaben
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Sonderausgaben ohne Höchstgrenze
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Die folgenden Sonderausgaben werden ohne Höchstgrenze in vollem Umfang steuerwirksam.
- Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung
- Nachkauf von Schulzeiten
- gewisse Renten und dauernde Lasten
- Abfindung von Rentenansprüchen
- Steuerberatungskosten
Die Sonderausgabenpauschale wird bei diesen Aufwendungen nicht abgezogen, sodass sie in voller Höhe die Lohnsteuerbemessungsgrundlage mindern.
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