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Werbungskosten
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Werbungskosten, die über Antrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden
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Pendlerpauschale
ArbeitnehmerInnen, die weiter entfernt von der Arbeitsstelle wohnen oder denen die Benützung von Massenverkehrsmitteln nicht zumutbar ist, steht unter gewissen Voraussetzungen (Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte, Fahrtdauer) entweder die "kleine" oder die "große" Pendlerpauschale zu. Die Pendlerpauschale steht allerdings nur dann zu, wenn die Fahrtstrecke an mehr als 10 Tagen im Kalendermonat zurückgelegt wird. Die Pendlerpauschale ist auch für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen in denen sich der/die ArbeitnehmerIn im Krankenstand oder im Urlaub befindet.
Weiter Informationen finden Sie in der Infobox und im Menüpunkt: "Pendler". |
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