Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Sitemap    AK-Login    Kontakt    Presse    Betriebsräte

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Konsument Jugend
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Arbeitsverhältnis im Insolvenzfall
Arbeit & Alter
Arbeit & Behinderung
Arbeitnehmerschutz
Arbeitslosigkeit
Arbeitszeit
Beendigung des Dienstverhältnisses
Betriebliche Mitbestimmung
Dienstnehmerhaftung
Dienstverhältnis
Europareferat
Insolvenz
->
Arbeitsverhältnis im Insolvenzfall
->
Beendigung der Arbeit
->
Insolvenz-Entgelt
->
Insolvenzverfahren
->
Wenn die Firma kracht
Krankheit & Unfall
Pension
Urlaub
Arbeitsverhältnis im Insolvenzfall  

Die Insolvenz hat keine Auswirkung auf das aufrechte Arbeitsverhältnis. Die Insolvenzeröffnung beendet nicht automatisch das Arbeitsverhältnis.

Konkursverfahren

Im Konkursverfahren besteht das Arbeitsverhältnis weiter, wobei der Masseverwalter die Arbeitgeberrechte und –pflichten wahrzunehmen hat. Nur der Masseverwalter (in seiner Funktion als Arbeitgeber) kann das bestehende Arbeitsverhältnis lösen. Neben den arbeitsrechtlichen bestehen nun auch konkursspezifische Lösungsrechte. Auch der Arbeitnehmer kann im Konkursverfahren eine Lösung des Arbeitsverhältnisses nur gegenüber dem Masseverwalter erklären.

Ausgleichsverfahren

Im Gegensatz dazu behält der Ausgleichsschuldner im Ausgleichsverfahren seine Geschäftsfähigkeit, sodass er weiterhin Ansprechpartner für den Arbeitnehmer ist. Es ist der Ausgleichsschuldner, der auch nach Ausgleichseröffnung die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis wahrnimmt. Der Ausgleichsschuldner wird allerdings vom Ausgleichsverwalter überwacht. Wesentliche Geschäfte bzw Rechtshandlungen bedürfen der Zustimmung des Ausgleichsverwalters, so unter anderem die Kündigung der ArbeitnehmerInnen.

Konkursabweisung

Im Falle einer Konkursabweisung bleibt das Dienstverhältnis unverändert aufrecht. Es gibt nur die arbeitsrechtlichen Beendigungsmöglichkeiten.

 FAQ 
Kann ich nach Konkurs- oder Ausgleichseröffnung berechtigt vorzeitig austreten?
 Verwandte Artikel 
Arbeitnehmerkündigung ("Selbstkündigung")
Einvernehmliche Auflösung
Entlassung
Kündigung durch den Arbeitgeber
Beendigung der Arbeit
Vorzeitiger Austritt


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
Ihre AK in Brüssel
 Warenkorb (leer)
 Ratgeber & Servicerechner
 Forum
Unsere Beratung
Veranstaltungen
Musterbriefe & Formulare
Publikationen
AK-Forderungskatalog
Untersuchungen & Studien
AK Bücherei
Bildungshaus Seehof
Ratgeber Recht