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Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden


  • Kosten für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenfolgen (z. B. Beseitigung von Wasser- und Schlammresten, Beseitigung von Sperrmüll sowie unbrauchbar gewordener Gegenstände, Raumtrocknung sowie Mauerentfernung, Anschaffung [Anmietung] von Trockungs- und Reinigungsgeräten).
  • Kosten für die Reparatur und Sanierung durch die Katastrophe beschädigter, aber weiter nutzbarer Vermögensgegenstände (z. B. bei weiter nutzbarer Wohnhäusern bzw. Wohnungen der Ersatz des Fußbodens, die Erneuerung des Verputzes, das Ausmalen von Räumen, die Sanierung der Kanalisation bzw. Senkgruben, die Reparatur bzw. Wiederherstellung von Zäunen und sonstigen Grundstücksumfriedungen, die Sanierung von Gehsteigen und Hofpflasterungen, weiters die Reparatur beschädigter PKW).
  • Kosten für die Ersatzbeschaffung durch die Katastrophe zerstörter Vermögensgegenstände (z. B. der erforderliche Neubau des gesamten Wohngebäudes oder von Gebäudeteilen, die Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen, die Neuanschaffung eines PKW [begrenzt mit dem Zeitwert], die Neuanschaffung von Kleidung [begrenzt bis zu einem Höchstausmaß von € 2.000/Person], Geschirr).

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