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Schwangerschaft und Probezeit
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| Schwangerschaft in der Probezeit |
Bei Mitteilung der Schwangerschaft in der Probezeit besteht grundsätzlich ein hohes Risiko den Arbeitsplatz zu verlieren, weil der Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes noch nicht greift. Nunmehr hat der OGH aber entschieden, dass eine Auflösung in der Probezeit wegen Schwangerschaft eine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes darstellt.
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