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Krankenstand  

Wer krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, muss vier Spielregeln einhalten:

1) Wirklich krank sein:

Selbstverständlich ist das bei vielen Jugendlichen leider nicht. Was in der Pflichtschule noch relativ leicht als “Schwänzen” durchging, wird im Arbeitsleben aber keineswegs mehr geduldet. Schließlich wird hier für Arbeitsleistung bares Geld bezahlt!

2) Unverzüglich den Betrieb informieren:
Der Betrieb muss spätestens beim geplanten Arbeitsantritt Bescheid wissen, dass der Lehrlings krank ist. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt sich jedenfalls immer ein persönlicher Anruf beim Chef oder einem zuständigen Vertreter des Betriebes.

3) Ärztliche Krankschreibung veranlassen:
Immer mehr Betriebe verlangen eine Krankschreibung bereits ab dem 1. Krankenstandstag. Ein rechtzeitiger Arztbesuch ist auch deshalb wichtig, weil die Krankenkasse eine rückwirkende Krankschreibung nur in Ausnahmefällen akzeptiert.

4) Den Lehrbetrieb auf dem Laufenden halten:
Nichts macht Betriebe misstrauischer, als wenn sich kranke Mitarbeiter über Tage oder gar Wochen überhaupt nicht melden. Deshalb bei längeren Krankenständen unbedingt gelegentlich anrufen und den Kontakt zur Firma halten.

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