Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Sitemap    AK-Login    Kontakt    Presse    Betriebsräte

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Konsument Jugend
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Steuer & Geld | Steuer sparen | Negativsteuer
Lohn & Gehalt
Trinkgeldpauschalien in Tirol
Steuer sparen
->
Steuer sparen Die besten Tipps
->
6 Videos zu den Steuerformularen
->
Absetzbeträge für Familien
->
AK Steuercheck
->
Außergewöhnl. Belastungen
->
Erben & Schenken
->
Formulare & Musterbriefe
->
Geld zurück vom Finanzamt
->
Ihr Finanzamt
->
Negativsteuer
->
Negativsteuer
->
Sonderausgaben
->
Steuererklärung per Mausklick
->
Verfahren beim Finanzamt
->
Werbungskosten
Pendler
Privatkonkurs
Befreiung von der Eintragungsgebühr für Pfandrechte
Abfertigung - Steuerrechtliche Aspekte
Erben & Schenken
Die Bedeutung der Wohnnutzfläche für die Gebühren-befreiung
Betriebsratsfonds
Familienbeihilfe
Sozialrechtliche Bestimmungen
Bares Geld bei kleinem Einkommen  

ArbeitnehmerInnen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, können sich ab 2008 bis zu 200 Euro vom Finanzamt zurückholen (Negativsteuer). Voraussetzung ist, dass sie Sozialversicherung zahlen.

Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter

Dies trifft vor allem auf Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter oder Pflichtpraktikanten zu. Aber auch auf geringfügig Beschäftigte, die nachträglich einen Sozialversicherungsbeitrag einzahlen müssen, um Pensionsversicherungszeiten zu erwerben.

Daher: Unbedingt eine Arbeitnehmer-Veranlagung beim Finanzamt einreichen und Geld holen!

Verwenden Sie das Formular L 1

Benutzen Sie für den Antrag das Formular L 1 oder - falls Sie kein Einkommen (außer Karenz- oder Arbeitslosengeld) bezogen haben - das Formular E 5 (nur für Alleinverdiener bzw. Alleinerzieher!).

Nach Ablauf eines Kalenderjahres kann die Negativsteuer rückwirkend mit Hilfe des Formulars beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Spätestens aber nach fünf Jahren ist die Frist abgelaufen.(Beispiel: im Jahr 2008 können Arbeitnehmer/-innen noch die Negativsteuer für das Jahr 2003 beantragen).

Eine spezielle Form der Negativsteuer gibt es für ...


  • Alleinverdiener mit Kind

  • für Alleinerzieher, die wenig verdienen: Können Sie den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausnützen, weil Ihre Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten Sie bis 494 Euro vom Finanzamt ausbezahlt und

  • Arbeitnehmer, die Anspruch auf Pendlerpauschale haben, aber unter der Steuergrenze verdienen (bis zu 90 Euro).

Achtung!

Die Negativsteuer gilt jedoch nicht für PensionistInnen, da sie keine Aktiveinkünfte mehr beziehen.

 Broschüre 
Steuer sparen 2008
 Links 
Finanz Online - Steuererklärung per Mausklick


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
Ihre AK in Brüssel
 Warenkorb (leer)
Ratgeber & Servicerechner
 Forum
Unsere Beratung
Veranstaltungen
Musterbriefe & Formulare
Publikationen
AK-Forderungskatalog
Untersuchungen & Studien
AK Bücherei
Bildungshaus Seehof
Ratgeber Recht