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Bares Geld bei kleinem Einkommen
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ArbeitnehmerInnen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, können sich ab 2008 bis zu 200 Euro vom Finanzamt zurückholen (Negativsteuer). Voraussetzung ist, dass sie Sozialversicherung zahlen.
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Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter
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Dies trifft vor allem auf Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter oder Pflichtpraktikanten zu. Aber auch auf geringfügig Beschäftigte, die nachträglich einen Sozialversicherungsbeitrag einzahlen müssen, um Pensionsversicherungszeiten zu erwerben.
Daher: Unbedingt eine Arbeitnehmer-Veranlagung beim Finanzamt einreichen und Geld holen! |
Verwenden Sie das Formular L 1
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| Benutzen Sie für den Antrag das Formular L 1 oder - falls Sie kein Einkommen (außer Karenz- oder Arbeitslosengeld) bezogen haben - das Formular E 5 (nur für Alleinverdiener bzw. Alleinerzieher!). |
| Nach Ablauf eines Kalenderjahres kann die Negativsteuer rückwirkend mit Hilfe des Formulars beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Spätestens aber nach fünf Jahren ist die Frist abgelaufen.(Beispiel: im Jahr 2008 können Arbeitnehmer/-innen noch die Negativsteuer für das Jahr 2003 beantragen). |
Eine spezielle Form der Negativsteuer gibt es für ...
- Alleinverdiener mit Kind
- für Alleinerzieher, die wenig verdienen: Können Sie den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausnützen, weil Ihre Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten Sie bis 494 Euro vom Finanzamt ausbezahlt und
- Arbeitnehmer, die Anspruch auf Pendlerpauschale haben, aber unter der Steuergrenze verdienen (bis zu 90 Euro).
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Achtung!
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| Die Negativsteuer gilt jedoch nicht für PensionistInnen, da sie keine Aktiveinkünfte mehr beziehen. |
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