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Parkgaragenführer der AK Tirol
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| 07.02.2006 |
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| Während die BTV bereits eine Verrechnung nach der tatsächlichen Parkzeit für ihre neu entstehende Garage angekündigt hat, hält der Großteil der Innsbrucker Garagenbetreiber an der derzeitigen Tarifgestaltung fest: Sie berechnen ab Einfahrt den vollen Tarif für die gesamte erste Stunde (bzw. zumindest halbe Stunde), auch wenn der Aufenthalt beispielsweise nur 15 Minuten beträgt. Außerdem gibt es keine Toleranzgrenzen, wenn die Parkstunde geringfügig überschritten wird. Die meisten untersuchten Garagen verlangen eine volle neue Stunde (oder zumindest eine weitere halbe Stunde), wenn die Parkdauer auch nur um eine Minute überschritten wird. Wird etwa 61 Minuten geparkt, muss der Konsument insgesamt zwei Stunden bezahlen. |
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