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Land Tirol und Bund scheuen Verurteilung vor dem EuGH und geben AK Tirol Recht  

10.03.2006
Die AK Tirol wies das Land Tirol und den Bund darauf hin, dass die Europäische Union mit der Schweiz ein Freizügigkeitsabkommen abgeschlossen hat, das nach Ansicht des Europareferenten der AK Tirol von Österreich nicht richtig umgesetzt wurde.

Im darauf folgenden Verfahren vor dem Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht ging es daher um die Auslegung dieses Freizügigkeitsabkommens, sodass die AK Tirol die Vorlage der Rechtssache vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantragte. Im anschließenden Verfahren vor dem EuGH unterstützten sowohl die Europäische Kommission als auch andere Mitgliedsstaaten die Rechtsansicht AK Tirol vollinhaltlich. Um einer drohenden Verurteilung durch den EuGH zu entgehen, hat die Republik Österreich daraufhin die Fehlumsetzung dieses Freizügigkeitsabkommens im Vertragsbedienstetengesetz anerkannt und das Land Tirol eine Novelle des Landes- sowie Gemeindevertragsbedienstetengesetzes vorgelegt, die die volle Anerkennung aller in der Schweiz bei öffentlichen Dienstgebern geleisteten Vordienstzeiten ohne zeitliche Beschränkung vorsieht.

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