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Land Tirol und Bund scheuen Verurteilung vor dem EuGH und geben AK Tirol Recht
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| 10.03.2006 |
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| Alle davon betroffenen Tiroler Vertragsbediensteten, die einige Jahre in der Schweiz gearbeitet haben und denen bislang diese Vordienstzeiten nicht angerechnet wurden, haben nunmehr die Möglichkeit, eine Verbesserung ihres Gehaltes durch eine Neuberechnung des Vorrückungsstichtages zu verlangen. Die AK Tirol weist jedoch alle betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daraufhin, dass solche Ansuchen bis spätestens 31. Dezember 2007 zu stellen sind. Dies gilt auch für ehemalige Vertragsbedienstete die nach dem 1. Juni 2002 beim Land Tirol, einer Gemeinde bzw. öffentlichen Krankenanstalten tätig waren und Vordienstzeiten in der Schweiz absolviert haben. |
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