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Land Tirol und Bund scheuen Verurteilung vor dem EuGH und geben AK Tirol Recht
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| 10.03.2006 |
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Tiroler Gemeinde- sowie Landesvertragsbedienstete, die Vordienstzeiten in der Schweiz erworben haben, wurden bislang von ihrem Dienstgeber benachteiligt, da diese Zeiten nur dann für die Gehaltseinstufung eine Rolle spielten, wenn sie nach dem 1. Juni 2002 zurückgelegt wurden.
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| Dies hat das Land Tirol aber auch der Bund im jeweiligen Vertragsbedienstetengesetz so vorgesehen. Davon waren einige Krankenschwestern betroffen, die vor dem Jahr 2002 mehrere Jahre in der Schweiz in öffentlichen Krankenanstalten tätig waren und nunmehr als Vertragsbedienstete im Landeskrankenhaus Innsbruck arbeiten. Da diese in der Schweiz geleisteten Vordienstzeiten für ihre Einstufung in das Vertragsbedienstetenschema seitens des Landes Tirol nicht berücksichtigt wurden, wandten sie sich an die AK Tirol um Hilfe. |
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