 |
|
 |
 |
 |
|
|
Lebensmittelkennzeichnung nach wie vor schlecht
|
|
|
 |
Die Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung sieht zwar vor, dass Lebensmittel deutlich sichtbar und gut lesbar gekennzeichnet sein müssen. Aber das ist nicht immer der Fall, wie ein AK-Test bereits im Vorjahr zeigte: Fast jedes zehnte Produkt war schleißig gekennzeichnet. So fehlten Mengenangaben der wertbestimmenden Bestandteile, es gab falsche Sachbezeichnungen und fehlende Haltbarkeitsdaten.
Für Konsumenten besonders unbefriedigend: Bei rund zwei Drittel der untersuchten Produkte war das Etikett unübersichtlich gestaltet und unzureichend lesbar, wie zB häufig bei Zuckerwaren, alkoholfreien Erfrischungsgetränken oder Feinkost-Aufstrichen. |
Nachkontrollen: Keine Verbesserung in Sicht
|
| AK-Nachkontrollen bei den am unleserlichsten etikettierten Produkten zeigen jetzt: Die Kennzeichnung hat sich nicht verbessert, obwohl die AK die beanstandeten Produkte bereits im Vorjahr beim Marktamt angezeigt hat. Die Anzeigen haben jedoch mangels konkreter Vorgaben für die Schriftgröße bislang offensichtlich zu keinen oder zu nicht effizienten Strafen geführt. |
Verpackte Waren müssen grundsätzlich folgende Angaben enthalten:
- Sachbezeichnung
- Name und Anschrift der Firma (Erzeuger, Verpacker oder Verkäufer)
- Nettofüllmenge
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Angabe der Zutaten
- Mengenmäßige Angabe wertbestimmender Bestandteile
- Lagertemperaturen und -bedingungen (wenn sie wesentlich sind)
- Sichtfeldregelung: Sachbezeichnung, Füllmenge, Haltbarkeit und Alkoholgehalt müssen im gleichen Sichtfeld angebracht sein.
- Für die Haltbarkeitsangabe genügt der Hinweis, an welcher Stelle des Etiketts die Angabe zu finden ist.
|
|
|
 |
 |
 |
|
 |