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Die unfairen Tricks im Internet
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Immer das Kleingedruckte lesen!
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| Es gilt: Immer das Kleingedruckte lesen! Haben Sie eine Rechnung von einem Internetanbieter bekommen, zahlen Sie nicht voreilig und nutzen Sie eventuell Ihr Rücktrittsrecht,treten Sie schriftlich und eingeschrieben vom Vertrag zurück. Wurde nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht belehrt, gilt laut Konsumentenschutzgesetz eine verlängerte Rücktrittfrist von drei Monaten. Nach deutschen Recht gilt bei mangelhafter Belehrung ein unbegrenztes Rücktrittsrecht. |
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