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Die unfairen Tricks im Internet
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1) Versteckte oder fehlende Preise
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| oder spärliche Informationen über das Rücktrittsrecht |
Aus den AK Beratungen zu unseriösen Webseiten haben die AK Konsumentenschützer recherchiert, wo das Kleingedruckte steht:
- z.B. www.vornamen-heute.com: Homepages, die eine Preisauszeichnung neben dem Eingabefeld für persönliche Daten im Fließtext haben
- z.B. www.lebensprognose.com: Webseiten, die Preisangaben auf der ersten Seite lediglich in einer kleingedruckten Fußzeile haben
- z.B. www.1sms.de: Internetseiten, die mit „Gratis" werben, aber erst versteckt in der Fußzeile oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen offenbaren, dass es ein kostenpflichtiger Abo-Dienst ist. Gratis ist’s meist nur am Tag der Registrierung.
Die Konsumenten werden in die Irre geführt
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2) Jugendliche verleiten, sich älter zu machen
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Sehr oft fallen Jugendliche auf solche Gratis-Internetseiten herein
mal wollen sie einen SMS-Dienst gratis in Anspruch nehmen, mal wollen sie günstig zu Hausaufgaben kommen. Leider verführen sie die Internetseiten oft dazu, sich älter zu machen, als sie tatsächlich sind, um den Dienst benutzen zu können. Die Konsequenz: Die Jugendlichen oder Eltern werden nicht nur mit Geldforderungen bedroht, sondern auch gleich mit einer möglichen Strafanzeige, falls die Daten falsch eingegeben sind.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren, die kein ausreichendes Einkommen haben, ist in den meisten Fällen beim Abschluss von solchen Geschäften zudem die Zustimmung der Eltern nötig. Die Eltern können daher die Zustimmung zum Vertrag verweigern, am Besten mit einem eingeschriebenen Brief an die Firma. Auch im Internet ist kann die unehrliche Angabe von persönlichen Daten strafbar sein. Können Nutzer auf Grund der Homepage davon ausgehen, dass es sich um ein Gratis-Angebot handelt, so fällt die Strafbarkeit nach einem der AK Wien vorliegenden Gutachten weg. |
3) Rechnung ohne Leistung
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| Manche unseriöse Unternehmen schicken per E-Mail oder an die Postadresse Rechnungen ins Blaue, in denen Konsumenten aufgefordert werden innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen, sonst gibt’s eine Anzeige. Die User haben den Internetdienst offensichtlich nicht benutzt. Offenbar machen das die Firmen in der Hoffnung, dass die Konsumenten nicht immer sicher sind, ob sie nicht doch einen solchen Dienst benutzt haben, da es sich um kleinere Beträge handelt, wird auch immer wieder gezhalt. Manchmal wird sogar in der Mahnung darauf hingewiesen, die Rechnung als hinfällig zu betrachten, wenn Konsumenten sicher behaupten können, dass sie ihre Daten niemals auf die Homepage eingetragen haben. |
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