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Absetzbeträge für Familien
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Unterhaltsabsetzbetrag
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Zahlen Sie für ein nicht im gleichen Haushalt lebendes Kind nachweislich den gesetzlichen Unterhalt (Alimente), können Sie dafür einen Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen. Dieser beträgt für
das erste Kind ... 25,50 € monatlich
das zweite Kind ... 38,20 € monatlich
jedes weitere Kind ... 50,90 € monatlich
Der Unterhaltsabsetzbetrag kann allerdings nur für die Monate geltend gemacht werden, für die Sie tatsächlich den gesetzlichen Unterhalt geleistet haben. Sollte keine behördliche Festsetzung bzw. schriftlicher Vergleich über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts vorliegen, können Sie nur dann den vollen Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen, wenn Sie zumindest die Regelbedarfssätze an Unterhalt bezahlt haben.
Andernfalls wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur für die Monate gewährt, für die rechnerisch die volle Unterhaltszahlung ermittelt werden kann. |
Regelbedarfsätze 2007
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von 0 bis 3 Jahre ... 167 € monatlich
bis 6 Jahre ... 213 € monatlich
bis 10 Jahre ... 275 € monatlich
bis 15 Jahre ... 315 € monatlich
bis 19 Jahre ... 370 € monatlich
Bis 28 Jahre ... 465 € monatlich |
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