Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Sitemap    AK-Login    Kontakt    Presse    Betriebsräte

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Konsument Jugend
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Steuer & Geld | Lohn & Gehalt | Umsatzsteuer
Lohn & Gehalt
->
Nebenbei arbeiten
->
Dazuverdienen in der Pension
->
Lohnabrechnung
->
Lohnsteuer
->
Steuererklärung
->
Umsatzsteuer
->
Wie viel Lohn steht mir zu?
->
Abfertigung - Steuerrechtliche Aspekte
Trinkgeldpauschalien in Tirol
Steuer sparen
Pendler
Privatkonkurs
Befreiung von der Eintragungsgebühr für Pfandrechte
Abfertigung - Steuerrechtliche Aspekte
Erben & Schenken
Die Bedeutung der Wohnnutzfläche für die Gebühren-befreiung
Betriebsratsfonds
Familienbeihilfe
Sozialrechtliche Bestimmungen
Umsatzsteuer  

Kleinunternehmerregelung

Wer Umsätze von weniger als € 30.000,– (ohne Umsatzsteuer) im Kalenderjahr erzielt und in seinen Rechnungen (Honorarnoten) keine Umsatzsteuer ausweist, braucht die Umsatzsteuer nicht ans Finanzamt abführen. Es kann aber auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Eine einmalige Überschreitung der € 30.000,– Grenze um nicht mehr als 15% innerhalb von fünf Jahren ist gestattet.

zurück Seite Seite 1
Kleinunternehmerregelung
„Regelbesteuerung" Vorsteuerabzug und Vorsteuerpauschalierung weiter



AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
Ihre AK in Brüssel
 Warenkorb (leer)
Ratgeber & Servicerechner
 Forum
Unsere Beratung
Veranstaltungen
Musterbriefe & Formulare
Publikationen
AK-Forderungskatalog
Untersuchungen & Studien
AK Bücherei
Bildungshaus Seehof
Ratgeber Recht