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Umsatzsteuer
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Kleinunternehmerregelung
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| Wer Umsätze von weniger als € 30.000,– (ohne Umsatzsteuer) im Kalenderjahr erzielt und in seinen Rechnungen (Honorarnoten) keine Umsatzsteuer ausweist, braucht die Umsatzsteuer nicht ans Finanzamt abführen. Es kann aber auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Eine einmalige Überschreitung der € 30.000,– Grenze um nicht mehr als 15% innerhalb von fünf Jahren ist gestattet. |
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