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Wer einen freien Dienst- oder Werkvertrag hat, ist umsatzsteuerpflichtig
Die Umsatzsteuer betrifft nur Unternehmer.
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Wer Einkünfte aus einem freien Dienstvertrag oder Werkvertrag erzielt, ist im Regelfall ein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

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