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So sparen Sie Telefonkosten

Telefonanbieter haben ihren Kunden auf Antrag einmal jährlich die kostenlose Sperre von Verbindungen zu Mehrwertdiensten anzubieten.
Die Telekom Austria bietet verschiedene Arten von Tarifzonen-Sperren an. Beispielsweise auch hoch vergebührte Auslandszonen. Es ist auch möglich, ein Kennwort festzulegen, über das die Sperre im Einzelfall wieder aufgehoben werden kann.

Den unbefugten Griff zum Hörer unterbinden

Bei Auseinandersetzungen über eine unerklärlich hohe Telefonrechnung ist es wichtig, dass Sie nachweisen können, dass außer den im gleichen Haushalt lebenden Personen niemand Zugang zu Ihrem Telefon hat. Falls bei Ihnen viele Personen ein- und ausgehen, die nicht Ihr Vertrauen genießen, sperren Sie Ihr Endgerät ab.

Mehrwertdienste

Anrufe zu Rufnummern, die mit 09 beginnen, werden höher vergebührt. 15 Gesprächsminuten können Sie mitunter um bis zu € 26,- erleichtern. Unter dieser Nummernkategorie können Informations- und Unterhaltungsdienste aller Art abgerufen werden: Wetter, Veranstaltungshinweise, Gewinnspiele, Börsenachrichten, Talklines. Aggressive Werbung und fehlende Tarifinformationen bei saftigen Minutenpreisen bis zu € 3,64 bescherten schon vielen Telefonteilnehmern unerwartet hohe Rechnungen.

Nach wie vor der beste Schutz vor unliebsamen Überraschungen: Lassen Sie von Ihrem Anbieter alle österreichischen Mehrwertdienstnummern (einheitliche Kennzahl 09) sowie nicht benötigte Auslandszonen sperren. Kunden von Telekom Austria steht hier die kostenlose Servicenummer 0800 100 100 zur Verfügung. Damit verhindern Sie wirksam Gespräche mit den teuersten Hotlines, die vor allem im karibischen Raum angesiedelt sind.

Wechsel des Anbieters

Am Telekommarkt tummelt sich eine Vielzahl an Festnetzanbietern. Bei einem Wechsel können Sie vor allem Ersparnisse bei Fern- und Auslandsgesprächen erzielen. Bei den Ortsgesprächen unterscheiden sich die Tarife der neuen Anbieter von jenen der Telekom Austria deutlich weniger. Wenn Sie keine Anmelde-, Grund- oder Mindestumsatzgebühren zahlen und keine Bindungsfrist eingehen müssen, können Sie Gespräche in der Regel problemlos über einen alternativen Anbieter führen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Nicht jeder alternative Anbieter hat ein eigenes Netz zur Verfügung. Die meisten Unternehmen nutzen deshalb gegen Entgelt die bereits vorhandenen Leitungen der Telekom Austria. Technisch wenden sie dabei das sogenannte Call-by-Call-Verfahren an: Sie behalten Ihren Anschluss bei der Telekom und können durch Wahl einer vierstelligen Betreiberkennziffer Gespräche wahlweise über einen anderen Anbieter führen.

Eine andere Möglichkeit ist die Verbindungsnetzbetreibervorauswahl. Dabei steuern nicht Sie (wie bei „Call-by-Call“) über die Eingabe der Betreiberkennzahl in Ihr Tastentelefon die Gesprächsvermittlung: das Wählamt übernimmt diese Aufgabe für Sie. Grundsätzlich werden in der Folge alle Gespräche über den vorausgewählten Betreiber abgewickelt. Für einzelne Gespräche können sie diese Bindung - soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist - durch die Wahl einer anderen Betreiberkennziffer aufheben

Sind Sie Kunde der Telekom Austria, so kann ein alternativer Anbieter Ihre Anschlussleitung auch von der Telekom Austria gegen Mietzahlung übernehmen. Schließlich kann der alternative Anbieter für Sie auch eine eigene Leitung verlegen oder – wie im Fall der Kabel-TV-Anbieter- bereits vorhandene Leitungswege für zusätzliche Dienstangebote nutzen.

Was ist Entbündelung?

Endkunden können von Alternativanbietern mit einem selbst errichteten aber auch fremden Netz versorgt werden. So kann ein alternativer Telefon- oder Internetprovider Kunden an Leitungen, die er von der Telekom Austria anmietet, anbinden. Oder aber, der Alternativanbieter übernimmt die "letzte Meile" zur Anschlussdose des Konsumenten und entbündelt die Leitung, die zum lokalen Vermittlungsrechner der Telekom führt, indem er sie direkt an sein eigenes Netz anschließt.
Entbündelte Kunden können in der Regel nicht mehr wahlweise andere Anbieter im Wege des Call by Call-Verfahrens oder der Betreibervorauswahl nutzen. Eine weitere Einschränkung: Alternative Anbieter entbündeln nicht an jedem Standort, sondern nur, wo ihnen diese Investition rentabel erscheint.


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