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Telefonieren im Festnetz
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Zu hohe Telefonrechnung?
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| Wenn Ihnen Ihre Telefonrechnung zu hoch erscheint, haben Sie eine Reihe von Möglichkeiten, sich Klarheit zu verschaffen. |
Einzelentgeltnachweis anfordern
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Nach dem Telekom-Gesetz müssen Telekombetreiber ihren Kunden Einzelentgeltnachweise ausstellen (sofern der Kunde nicht widerspricht). Ist der Einzelentgeltnachweis der Rechnung nicht beigefügt, ist auf der Rechnung anzugeben, auf welche Weise er zugänglich ist. Beispiele: Mailversand, Abruf über Internetseite. Auf Wunsch des Kunden müssen Enzelentgeltnachweise jedenfalls in Papierform zugesendet werden. Für die Standardform des Einzelgesprächsnachweises darf nichts verrechnet werden.
Einzelentgeltnachweise über vergangene Abrechnungszeiträume müssen die Telekombetreiber so lange bereitstellen, als die Rechnung rechtlich angefochten werden kann. |
Diese Informationen enthält der Einzelentgeltnachweis:
- Datum und sekundengenaue Uhrzeit des Beginns der Verrechnung
- sekundengenaue Dauer der Verbindung
- Tarifzone
- die angerufene Nummer
- das für die Verbindung verrechnete Entgelt
- weitere Informationen die entgeltrelevant sind
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Bei der Angabe der angerufenen Nummer sind die drei letzten Stellen unkenntlich zu machen. Ausnahme: Mehrwertdienstnummern - sie müssen immer vollständig angegeben werden.
Auf Wunsch des Kunden entfällt die verkürzte Widergabe der Rufnummer: Die Nummern sind vollständig anzugeben wenn der Kunde schriftlich erklärt, dass er alle Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert (hat). |
Sich schriftlich an den Betreiber wenden
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Falls Sie die Richtigkeit Ihrer Telefonrechnung anzweifeln, können Sie eine technische Überprüfung vom Telekom-Anbieter zu verlangen. Ihr Einspruch muss allerdings schriftlich sein. Nach Abschluss seiner Untersuchungen hat der Anbieter seine Abrechnung zu bestätigen oder aus Anlass eines festgestellten Fehlers neu zu berechnen. Achtung: Die Fristen, innerhalb denen Ihre Einwände berücksichtigt werden müssen, legen die Betreiber sehr unterschiedlich fest.
Beachten Sie die Fristen, in denen Einsprüche gemacht werden müssen. Jeder Anbieter hat dabei unterschiedliche Fristen! |
Die Fälligkeit aufschieben
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Sie müssen den strittigen Betrag vorerst nicht zur Gänze zahlen. Klären Sie, ob der Betreiber von sich aus bereit ist, die Fälligkeit des strittigen Entgeltes bis zur Klärung des Falles aufzuschieben. In jedem Fall kann aber der Telekombetreiber einen Durchschnittsbetrag der drei vorliegenden Rechnungen einfordern.
Sie können einen Fälligkeitsaufschub auch damit erreichen, dass Sie der Regulierungsbehörde (RTR) eine Kopie Ihres Einspruches und der strittigen Rechnungen zusenden. Mit der Registrierung Ihrer Beschwerde bei der Regulierungsbehörde haben Sie allenfalls den Durchschnittsbetrag der letzten drei zurückliegenden Rechnungen sofort zu begleichen. Der Rest wird Ihnen bis zum Abschluss der Überprüfungen gestundet. |
Wer ist die RTR (Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH)?
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Sie ist die Regulierungsbehörde, wurde 1997 aufgrund des Telekomgesetzes eingerichtet, steht im Eigentum des Bundes und ist Wettbewerbsaufsichtsbehörde über den gesamten Telekommunikations- und Rundfunksektor. Zu den Aufgaben der RTR zählt es, bei Streit- oder Beschwerdefällen zwischen einem Telekomanbieter und dem Konsumenten zu vermitteln. Die Regulierungsbehörde hat sich nach den Bestimmungen des Telekomgesetzes um eine einvernehmliche Lösung zwischen Kunden und Anbieter zu bemühen.
Für besondere Aufgaben, wie beispielsweise die Erteilung von Konzessionen, wurde die Telekom-Control-Kommission eingesetzt. Sie ist eine gerichtsähnliche, weisungsungebundene Behörde.
Im Bereich des Konsumentenschutzes bietet die RTR unzufriedenen Kunden eine Schlichtungsstelle an. (RTR GmbH, Mariahilferstr 77-79, 1060 Wien, e-mail: rtr@rtr.at, www.rtr.at) |
Technische Überprüfung
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Falls Sie Zweifel an der Richtigkeit einer Abrechnung haben: Sie können von Ihrem Telekom-Anbieter eine technische Überprüfung verlangen. Beachten Sie, dass in den allgemeinen Geschäftsbedingungen meist Fristen für die Einbringung von Beschwerden vorgesehen sind (meist 1 Monat ab Rechnungszugang).
Manchmal sind es zwar die lieben Mitbewohner, die ohne Wissen des Telefonanschlussbesitzers für überraschend hohe Rechnungen sorgen, Aber nicht immer sind die Urheber hoher Rechnungsbeträge im Umfeld des Telefonkunden zu finden. Die Erfahrungen von Konsumentenorganisationen und Regulierungsbehörde zeigen, dass auch bei den Betreibern Fehlleistungen vorkommen können, die zu Fehlabrechnungen führen. |
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