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Detaillierte Rechnungen - Einzelgesprächsnachsweis

Der Einzelentgeltnachweis ist Rechnungsstandard: Fest- und Mobilnetzanbieter haben – sofern der Kunde dem nicht widerspricht – in der Rechnung alle Einzelgespräche darzustellen.

So kommen Sie zu Ihrem Einzelentgeltnachweis

Ist der Einzelentgeltnachweis nicht ohnedies der Rechnung beigefügt, muss auf der Rechnung darauf hingewiesen werden, auf welche Weise der Einzelentgeltnachweis bezogen werden kann (zB via Internet). Auf Ihren Wunsch muss der Einzelentgeltnachweis für jeden Abrechungszeitraum einmal auch unentgeltlich in Papierform übermittelt werden.

Diese Daten sind im Entgeltnachweis enthalten

Den Inhalt legt im Detail die Regulierungsbehörde RTR fest. Einem ersten Entwurf (10/2003) zufolge, ist für jede Verbindung zumindest Folgendes anzuführen:

  • Datum und sekundengenaue Uhrzeit des Beginns der Tarifierung
  • sekundengenaue Dauer (in Stunden, Minuten und Sekunden)
  • Tarifzone
  • die gerufene Teilnehmernummer
  • die Kosten der Verbindung (Brutto- oder Nettoangaben müssen als solche erkennbar sein)

Weshalb scheinen im Einzelgesprächsnachweis nur gekürzte Rufnummern auf?



...aus Datenschutzgründen. Die Passivrufnummern - das sind die von einem Telefonanschluss aus gerufenen Teilnehmernummern - werden um einige Stellen verkürzt wiedergegeben. Der Telekomanbieter ist nach den Bestimmungen des Telekomgesetzes grundsätzlich zu dieser Anonymisierung verpflichtet. Schutzzweck dieser Regelung ist, die Anonymität der Gesprächspartner des Anschlussinhabers zu schützen. Denn in Mehrpersonenhaushalten oder am Arbeitsplatz werden Telefonate nicht nur mit dem Anschlussinhaber geführt, sondern auch mit anderen Mitbewohnern. Unverkürzt sind die Rufnummern darzustellen, wenn:

1. es sich um Mehrwertnummern handelt

2. der Anschlussinhaber schriftlich erklärt, dass er alle Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert hat.

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