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Foto für Pass passt nicht?  

Anspruch auf ein neues Foto oder die Rückerstattung des Kaufpreises haben Konsumenten, wenn das Foto für den neuen biometrischen Sicherheitspass die strengen Kriterien nicht erfüllt. Wird das Bild von der Behörde nicht akzeptiert, hat der Kunde im Rahmen des Gewährleistungsanspruchs das Recht auf Ersatz, informieren die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer.

Mit den neuen biometrischen Sicherheitspässen, die seit 16. Juni erhältlich sind, gelten auch strikte Kriterien für das Passfoto. Der Inhaber des Passes muss frontal, mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund fotografiert werden. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein. Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf, kontrastreich und klar erkennbar sein. Benötigt wird nur noch ein Foto. Das darf aber nicht älter als sechs Monate sein.

Die strengen Auflagen führen immer wieder dazu, dass Personen, die sich einen neuen Pass ausstellen lassen wollen, wieder unverrichteter Dinge von dannen ziehen müssen, weil das Foto den Kriterien nicht entspricht.

Anspruch auf Gewährleistung

Die Arbeiterkammer rät:

  • Machen Sie den Fotografen schon vor der Aufnahme darauf aufmerksam, dass das Foto für den neuen Reisepass verwendet wird.
  • Bewahren Sie die Rechnung auf, bis Sie den neuen Pass in den Händen halten. Auch wenn die Behörde das Foto akzeptiert hat, ist noch eine Abweisung durch die Staatsdruckerei möglich, die den Pass herstellt.

 Links 
PassbildKriterien.at


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