Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Sitemap    AK-Login    Kontakt    Presse    Betriebsräte

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Konsument Jugend
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Pension | Schwerarbeitspension
Abfertigung
Arbeit & Alter
Arbeit & Behinderung
Arbeitnehmerschutz
Arbeitslosigkeit
Arbeitszeit
Beendigung des Dienstverhältnisses
Betriebliche Mitbestimmung
Betriebsübergang
Dienstnehmerhaftung
Dienstverhältnis
Europareferat
Insolvenz
Krankheit & Unfall
Pension
->
Alterspension
->
Altersteilzeit
->
Betriebspension
->
Hinterbliebenenpension
->
Mindestpension
->
Schwerarbeitspension
Urlaub
Pflege
Schwerarbeitspension  

Voraussetzung

Voraussetzung für die Schwerarbeitspension ist, dass während der letzten 20 Jahre des Erwerbslebens 10 Jahre lang Schwerarbeit gemacht wurde und insgesamt 45 Versicherungsjahre vorliegen (auch für Arbeitslosengeldbezug, Bundesheer oder Krankengeld).

Das gilt als Schwerarbeit
Als Schwerarbeit gilt unter anderem unregelmäßige Nachtarbeit zwischen 22h und 6h im Ausmaß von mindestens 6 Stunden und an zumindest 6 Arbeitstagen im Kalendermonat. Auch regelmäßige Tätigkeiten unter extremer Hitze oder Kälte sowie im Pflegebereich können anerkannt werden. Berücksichtigt wird auch schwere körperliche Arbeit.

Antragstellung

Einen Antrag stellen können derzeit nur Männer ab dem 57. Lebensjahr. Vor Oktober 1944 geborene können noch die Frühpension wegen langer Versicherungsdauer nutzen. (Achtung: die Abschläge betragen dabei 4,2%!)

Anderes gilt für Frauen. Für sie greift die Schwerarbeiterregelung erst ab 1. Juli 2010. Bis dahin können Frauen ohne Abschläge mit 60 in Pension gehen.


Nicht sinnvoll ist ein Antrag auf Feststellung der Schwerarbeitszeiten, wenn Sie bis 2010 in "Hackler"-Pension gehen können (nach 45 Beitragsjahren ohne Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit), weil es in diesem Fall keine Abschläge gibt.

 FAQ 
Welche Tätigkeit gilt als besonders belastend?
 Download 
Schwerarbeit - Berufsgruppen (1400 kcal)
Schwerarbeit - Berufsgruppen (2000 kcal)
 Links 
Pensionsversicherungsanstalt


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
Ihre AK in Brüssel
 Warenkorb (leer)
 Ratgeber & Servicerechner
 Forum
Unsere Beratung
Veranstaltungen
Musterbriefe & Formulare
Publikationen
AK-Forderungskatalog
Untersuchungen & Studien
AK Bücherei
Bildungshaus Seehof
Ratgeber Recht