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Steigende Zahl an Pestiziden in Obst und Gemüse
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| 06.07.2006 |
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Problem der Mehrfachbelastung
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Für Lebensmittel sind Grenzwerte (so genannte Rückstandshöchstmengen) für jeden einzelnen dieser Wirkstoffe separat festgelegt. Nur die Überschreitung jedes einzelnen Grenzwertes wird gewertet und im Falle einer Überschreitung der Höchstmenge ist die Ware nicht verkehrsfähig. Überschreitung bedeutet eine mögliche Gesundheitsgefährdung, es liegt ein Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz vor. Diese Methode der Einzelgrenzwerte berücksichtigt aber nicht die Summen- und Kombinationswirkung. Sind mehrere Pestizide gleichzeitig auf einem Produkt zu finden, bliebt aber jeder einzelne Rückstand unterhalb des jeweiligen Grenzwertes bleibt, darf die Ware verkauft werden. So genannte Summengrenzwerte sind derzeit nicht geregelt, sie wären aber gerade bei verwandten Wirkstoffen wichtig. Das Zusammenwirken der verschiedenen Pestizide bleibt ansonsten unberücksichtigt.
Die Verwendung von verschiedenen Pestiziden lässt auf eine nicht fachgerechte landwirtschaftliche Praxis schließen. Oft soll die Überschreitung von Grenzwerten durch ähnlich wirkende Pestizide umgangen werden.
Die in den Proben der AK Tirol festgestellten Pestizide gliederten sich in folgende Gruppen:
Akarizide (gegen Spinnmilben), Fungizide (gegen Pilzbefall) und Insektizide (gegen Insekten). Beispielsweise wurden in Proben vier unterschiedliche Pestizide gegen Pilzbefall und acht gegen Insekten festgestellt. |
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