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Strom
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Vertragswechsel
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Wer seinen Strombezug umstellen will, sollte zunächst seine Rechnung zur Hand nehmen.
Im alten Vertrag bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, wann der Vertrag zu kündigen ist. Der Netzbetreiber muss 4 Wochen vor Ende des alten Vertrages über den Lieferantenwechsel informiert werden. Der Netzbetreiber ist meist noch mit dem ehemaligen regionalen Stromversorger ident.
Normalerweise übernimmt der neue Stromanbieter die Kündigungs- und Wechselerfordernisse für die Neukunden. |
Dauer und Kündigungsmöglichfrist des neuen Vertrages
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Diese Bedingungen sind je nach Anbieter unterschiedlich. In den Vertragsbedingungen finden sich Mindestlaufzeiten – z.B. ein Jahr. Dann sollte aber durch Kündigung der Vertrag zu beenden sein.
Grundsätzlich sollten Sie Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist so kurz als möglich wählen. Aber je länger die Mindestvertragsdauer ist, umso höher ist üblicherweise der Preisvorteil. Im Idealfall findet sich eine Bestpreisgarantie mit alternativer Kündigungsmöglichkeit. |
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