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Nachmittagsbetreuung: Lernen, Freizeit, Kosten, Anmeldung
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| 18.07.2006 |
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Ab Herbst Nachmittagsbetreuung
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In den Ferien freut man sich in erster Linie auf eine erholsame Zeit und denkt weniger an das kommende Schuljahr. Dennoch sollten Eltern einige grundlegende Informationen hinsichtlich der neuen Nachmittagsbetreuung an Schulen einholen. Schließlich stehen vor allem berufstätige Eltern jedes Jahr wieder vor der Frage, wie ihre Kinder nach dem Unterricht am besten betreut werden können.
Ab Herbst gibt es die so genannte Nachmittagsbetreuung an Tiroler Pflichtschulen, das sind die Volks-, Haupt- und Sonderschulen sowie die Polytechnischen Schulen. Auch an den Unterstufen der AHS kann eine Nachmittagsbetreuung angeboten werden. |
Lernen und Freizeit kombiniert
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| Die Nachmittagsbetreuung umfasst die Bereiche Lernzeit und Freizeit, ein Mittagessen inklusive. Die Schülerinnen und Schüler werden von pädagogisch geschultem Personal, entweder von Lehrpersonen oder von Erzieherinnen und Erziehern, jeweils nach dem Unterricht bis mindestens 16 Uhr betreut. |
Kosten und Anmeldung
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Die Kosten belaufen sich ohne Mittagessen auf maximal 70 Euro pro Monat (in Gymnasien 80 Euro), wenn das Kind das Angebot von Montag bis Freitag in Anspruch nimmt. Eine soziale Staffelung der Kosten ist dabei vorgesehen. Die Anmeldung kann auch in einem geringeren Ausmaß erfolgen, wenn das Kind die Nachmittagsbetreuung z.B. nur an einigen Tagen braucht.
Da die Nachmittagsbetreuung zur Schulzeit zählt, besteht für die Jugendlichen Anwesenheitspflicht. Die Anmeldung erfolgt mit der Anmeldung zum Weiterbesuch der Schule und gilt für das gesamte Schuljahr. Eine Abmeldung kann frühestens zum Ende des Wintersemesters erfolgen, beachten Sie dabei aber bestehende Fristen. Die Nachmittagsbetreuung kommt jedenfalls an der Schule zustande, wenn sich mindestens sieben SchülerInnen (an Sonderschulen mindestens drei, an der Unterstufe der Gymnasien mindestens 15 SchülerInnen) an zumindest drei Tagen zum Betreuungsteil anmelden. Wird diese Zahl nicht erreicht, so kann die Schule die Nachmittagsbetreuung unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam mit anderen Schulen anbieten. |
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