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Pflegefreistellung für Eltern  

Betreuungsfreistellung gibt es, wenn ...

Ein Anspruch auf Freistellung besteht zur notwendigen Betreuung des Kindes (auch Adoptiv- oder Pflegekind), wenn die Person, die das Kind ständig betreut hat, verhindert ist.

Als Verhinderungsgründe der Betreuungsperson gelten ausschließlich:

  • schwere Erkrankung
  • Aufenthalt im Krankenhaus oder Kur/Reha
  • Verbüßung einer Freiheitsstrafe
  • Tod

zurück Seite Seite 1 Pflegefreistellung - wann/wer?
Anspruch
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