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AK Tirol: Mieter sein in Tirol sprengt die Grenzen finanzieller Belastbarkeit!
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| 07.09.2006 |
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Körberlgeld für den Staat muss fallen
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Österreich ist das einzige Land in Europa, in dem Mietverträge vergebührt werden müssen.
Sofern wegen der gesetzlichen Bestimmungen ein Dreijahresvertrag abgeschlossen werden muss, obwohl beiden Vertragsparteien klar ist, dass das Mietverhältnis nur ein oder zwei Jahre andauern wird, ist trotzdem die Gebühr für einen Dreijahresvertrag zu bezahlen, also für 36 Monate.
Deshalb: Eine solche Vergebührung ist keinesfalls mehr zeitgemäß und muss fallen. Zumindest müssen eine Anrechnung der entrichteten Gebühr auf nachfolgende Verträge und eine zwingende Kostenteilung zwischen Vermieter und Mieter vorgesehen werden. |
Kaution – drei Monatsmieten und zwar sofort
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Es wird kaum mehr ein Mietverhältnis eingegangen, ohne dass der Vermieter zur Sicherstellung aller seiner Forderungen eine Kaution verlangt, üblicherweise drei Monatsmieten.
Deshalb: Hier sind dringend neue Regelungen zu fordern: Beschränkung der Kaution auf max. zwei Bruttomonatsmieten, zwingende Mindestverzinsung der Kaution und zwingende Rückzahlung binnen bestimmter Fristen (7-14 Tage) nach Beendigung des Mietverhältnisses und eine erleichterte Rückforderung im Außerstreitverfahren.
Derzeit muss nämlich ein Mieter, der seine Kaution (berechtigt oder unberechtigt) nicht zurückbekommt, zu Gericht gehen, und das ist bekanntlich riskant und teuer.
Außerdem ist meist beim neuen Vermieter bereits wieder eine Kaution zu hinterlegen. |
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