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AK Tirol: Mieter sein in Tirol sprengt die Grenzen finanzieller Belastbarkeit!
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| 07.09.2006 |
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Wohnrechtsnovelle 2006 bringt nichts
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Die Wohnrechtsnovelle 2006, bereits tot geglaubt und doch wieder belebt, hätte besser überlegt werden müssen. Schließlich handelte es sich um eine Schnellschussaktion, die mehr Verbesserungen hätte bringen müssen. Die Mietrechtsgesetzgebung ist nach wie vor ein schier unüberschaubares Flickwerk, das dringend einer Vereinheitlichung bedarf.
Anstatt den Mut zu notwendigen und wichtigen Veränderungen aufzubringen, hat der Bundesgesetzgeber lediglich in Teilbereichen „kosmetische Maßnahmen“ vorgenommen und ansonsten die bedenklichen Entwicklungen der letzten Wohnrechtsnovellen noch weiter getrieben.
So wurde weiterführend zur letzten Novelle der Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes erneut durch die Herausnahme von Zubauten und Aufstockungen eingeschränkt. Stattdessen hätte endlich den seit langem geforderten Mindestschutz für alle Mieter verwirklich werden müssen.
Das Recht der Mieter, die Mietzinshöhe überprüfen zu lassen, ist in Zukunft eingeschränkt.
Weiters steht immer noch eine Änderung des Mietrechtsgesetzes dahingehend aus, dass derjenige Mieter Betriebskostennachzahlungen zu übernehmen hat, der sie tatsächlich verursacht hat und nicht derjenige, der zum Zeitpunkt der Legung der Abrechnung Mieter ist.
Deshalb: Eine tiefgreifende Reform und Vereinheitlichung der Mietengesetzgebung ist erforderlich: Das Mietrecht muss endlich allgemein verständlich und überschaubar werden. Es muss einen Mindestschutz für alle Mieter geben. Eine Betriebskostennachzahlung oder ein Guthaben muss denjenigen Mieter treffen, der die Kosten tatsächlich verursacht hat. |
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