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Weiterbeschäftigung nach Lehrzeitende
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| 11.09.2006 |
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Normale Weiterverwendungszeit
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| Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, den ehemaligen Lehrling im Betrieb im erlernten Beruf drei Monate weiter zu verwenden. Voraussetzung dafür ist, dass das Lehrverhältnis durch Lehrzeitende oder durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung geendet hat. Die Weiterverwendungszeit beginnt also unmittelbar nach Ende der Lehrzeit. |
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