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Dinkhauser: Krasse Benachteiligung bei der Pendlerpauschale für Bezieher niedriger Einkommen, Reform dringend nötig  

11.09.2006
Forderungen der AK Tirol:

Die Pendlerpauschale ist dringend reformbedürftig. Die AK erhebt dazu folgende Forderungen:

1. Umwandlung des Freibetrages in einen Absetzbetrag:

Die Pendlerpauschale sollte zukünftig nicht mehr als Freibetrag sondern als Absetzbetrag ausgestaltet sein, dies bedeutet, dass alle Arbeitnehmer, die Steuern zahlen, die gleich hohe Steuerersparnis haben, unabhängig davon wie hoch ihr Einkommen ist. Die (öffentlichen) Fahrkosten sind schließlich für alle gleich hoch.

2. Verminderung der Zumutbarkeitsgrenzen:

Die zeitlichen Zumutbarkeitsgrenzen, die zur Unterscheidung zwischen kleiner und großer Pendlerpauschale herangezogen werden, sind exorbitant lang. Sie reichen von der Zumutbarkeit von 1,5 Stunden für eine Fahrtstrecke (hin und zurück 3 Stunden) von 20 km, bis 2,5 Stunden (hin und zurück fünf Stunden) bei 40 km. Die AK fordert eine substantielle Verkürzung dieser Zumutbarkeitsgrenzen, weil diese unrealistisch hoch sind. So wird beispielsweise im Arbeitslosenversicherungsgesetz höchstens eine Stunde für die Annahme einer Arbeit für eine einfache Fahrtstrecke zugemutet.

3. Änderung des Begriffes Pendler:

Viele Pendler fallen auch deshalb durch den Rost, weil sie nicht an mindestens 11 Arbeitstagen pro Monat pendeln. Dies trifft nicht nur die Teilzeitbeschäftigten, sondern auch Personen, die aufgrund der Entfernung und aufgrund ihrer Tätigkeit oft in einer Schlafstätte an der Arbeitsstelle wohnen müssen. Diese bekommen weder die Familienheimfahrten noch die Pendlerpauschale. Auch Teilzeitbeschäftigte, die an zwei oder mehreren Orten arbeiten, haben durch diese Bestimmung oft keinen Anspruch.

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 Broschüre 
Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales
Antrag auf Fahrtkostenbeihilfe
Richtlinien zur Fahrtkostenbeihilfe


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