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Ausbildungs-Check für Lehrlinge
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In diesen Tagen und Wochen beginnen mehr als 4.000 Tiroler Jugendliche eine Lehrausbildung. Besondere Regeln gelten für die Anfangszeit im Betrieb: Die ersten drei Monate des Lehrverhältnisses gelten als Probezeit.
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| Besucht man gleich zu Beginn des Lehrverhältnisses eine lehrgangsmäßige Berufsschule, gelten die ersten sechs Wochen als Probezeit. In der Probezeit kann der Lehrvertrag sowohl vom Lehrling als auch vom Lehrberechtigten jederzeit aufgelöst werden. Diese Zeit dient dazu, das Tätigkeitsfeld, den Betrieb, das Umfeld und die Arbeit kennen zu lernen. Deshalb kann in dieser Zeit sowohl der Lehrling als auch der Lehrberechtigte ohne einen Grund für die Auflösung anzugeben oder eine Frist einzuhalten, das Lehrverhältnis lösen. Die Auflösung muss immer schriftlich erfolgen. |
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