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Dazuverdienen in der Pension
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| 01.01.2008 |
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Wenn Sie eine ASVG-Pension beziehen und daneben noch etwas arbeiten möchten, dürfen Sie in jedem Fall geringfügig dazuverdienen, ohne dass die Pension geschmälert wird.
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Ausgenommen sind Bezieher einer Ausgleichszulage, bei denen jedes zusätzliche Einkommen die Ausgleichs-zulage kürzt. Allerdings gibt es bei der Lohnsteuer keine so genannte Geringfügigkeitsgrenze, sondern das zusätzliche Einkommen ist in der Regel mit 38 Prozent nach zu versteuern.
Sinnvoll ist es also, schon im Zeitpunkt des Dazuverdienens an die Steuer zu denken, damit dann nicht ein oder zwei Jahre später unliebsame Überraschungen auf Sie zukommen.
Für steuerliche Fragen stehen Ihnen die AK-Experten der Wirtschaftspolitischen Abteilung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/22 55 22 DW 1466
zur Verfügung. Für pensionsrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an die AK-Experten der Sozialpolitischen Abteilung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/22 55 22 DW 1616. |
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