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Arbeitslosengeld  

Jeder unselbständig Erwerbstätige und jeder freie Dienstnehmer, der ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielt, hat bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt € 349,01 monatlich brutto (Stand 2008). Ab 1.1.2009 haben auch selbständig Erwerbstätige die Möglichkeit, sich im Rahmen eines "Opting-In-Modells" gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichern zu lassen.

Dauer des Arbeitslosengeld-Anspruches

Für welchen Zeitraum Ihnen das Arbeitslosengeld zuerkannt wird (die Bezugsdauer), richtet sich nach der Dauer der vorangegangenen arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungszeit und nach Ihrem Alter bei der Antragstellung.

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes beträgt
  • 20 Wochen, wenn Sie die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllt haben und erhöht sich auf
  • 30 Wochen, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Geltendmachung des Anspruches insgesamt 156 Wochen (= 3 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren.
  • 39 Wochen beträgt die Bezugsdauer, wenn Sie bei der Antragstellung das 40. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 10 Jahre insgesamt 312 Wochen (= 6 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren.
  • 52 Wochen beträgt die maximale Bezugsdauer, wenn Sie bei der Antragstellung das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 15 Jahre insgesamt 468 Wochen (= 9 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Die jeweilige Bezugsdauer verlängert sich um die Zeit, während der Sie im Auftrag des Arbeitsmarktservice an einer Maßnahme der Nach- und Umschulung oder der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilgenommen haben.

Wiederholte Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes

Haben Sie bereits einmal Arbeitslosengeld oder Karenzgeld bezogen, so gilt ein Antrag auf Arbeitslosengeld als wiederholte Inanspruchnahme. Der Anspruch ist gegeben, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor der Geltendmachung insgesamt 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung nachgewiesen werden.

Arbeitslosengeld für Jugendliche

Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie innerhalb von 12 Monaten vor Antragstellung zumindest 26 Wochen arbeitslosenversicherungs-pflichtige Beschäftigungszeiten vorweisen können.

Bei der Antragstellung vor Vollendung des 25. Lebensjahres ist sowohl die "große" Anwartschaft, also innerhalb der letzten 24 Monate insgesamt 52 Wochen arbeitslosen-versicherungspflichtige Beschäftigung, als auch die "Jugendlichenanwartschaft" zu prüfen.

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So beantragen Sie das Arbeitslosengeld  2
Höhe des Arbeitslosengeldes  3

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