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Arbeitslos - was nun?
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Als arbeitslos gelten Sie, wenn Sie nach der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses, freien Dienstverhältnisses oder der Selbstständigkeit noch keine neue Beschäftigung gefunden haben.
Die Arbeitslosigkeit wird durch das Arbeitsmarktservice auf Grund Ihrer Angaben, die Sie im Antrag auf Zuerkennung des Arbeitslosengeldes gemacht haben sowie der vorgelegten Dokumente, geprüft.
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