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AK Tirol zu Agrargemeinschaften: Unrecht neuerlich festgeschrieben  

27.10.2006
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Möglichkeit zur Mitentscheidung der Gemeinden nicht ausreichend

  • Die Arbeiterkammer Tirol hat bereits im Frühsommer 2006 gemeinsam mit RA Dr. Andreas Brugger im Rahmen einer Pressekonferenz auf die Missstände im Bereich der Agrargemeinschaften mit Gemeindegut hingewiesen.

  • Diese Flächen an Gemeindegut, die insgesamt mit 2.000 Quadratkilometern die Fläche von Osttirol ausmachen, wurden in den 50er und 60er Jahren aufgrund rechtswidriger Bescheide in das Eigentum von Agrargemeinschaften übertragen. Davon ist etwa jede vierte Agrargemeinschaft in Tirol betroffen.

  • Dass diese Eigentumsübertragung ohne gültigen Rechtstitel und somit rechtswidrig erfolgte, wurde durch den Verfassungsgerichtshof bereits mit Erkenntnis von 1982 festgestellt.

  • Somit sieht sich eine betroffene Gemeinde in der Situation, dass sie die Grundflächen, die ihr ursprünglich gehörten, jetzt für allfällige Projekte von der Agrargemeinschaft, die diese Flächen kostenlos (!) erhielt, zurückkaufen muss und zwar zum Teil zu horrenden Preisen. Ebenso davon betroffen sind die mit der Liegenschaft verbundenen Nutzungsrechte.

  • Die Arbeiterkammer Tirol hat eine Sanierung dieses untragbaren Zustandes verlangt und zwar in dem Sinn, dass diese Verschiebung von Volksvermögen nicht ohne weiteres über die Bühne gehen kann.

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