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Recht muss Recht bleiben
AK Tirol zu Agrargemeinschaften: Unrecht neuerlich festgeschrieben  

27.10.2006
  • Im Juli wurde nach mehrfachen Aufforderungen durch die AK von Landesrat Anton Steixner ein von allen vier Landtagsparteien getragener Lösungsvorschlag präsentiert.

  • Dieser sieht vor, dass die Gemeinden aus dem Gemeindegut künftig Grund für Bauten im eigenen Wirkungsbereich (Schulen, Kindergärten, Gemeinde-zentren, Altenheim, Sport- und Freizeitanlagen, Friedhof, Bauhof, Recyclinganlage, Klärwerk etc.) im Wert des Wald- bzw. Freilandpreises erhalten.

  • Wenn es sich um Flächen handelt, die im örtlichen Raumordnungskonzept für eine Baulandwidmung vorgesehen sind, entfallen Kosten im Gegenwert von höchstens 30 Prozent des Baulandpreises.

  • Auch für Flächen des Gemeindeguts, die als Siedlungsgebiet (Wohngebiet für die einheimische Bevölkerung) verwendet werden, soll die Gemeinde künftig nur noch ein Drittel des ortsüblichen Baulandpreises zahlen müssen.

  • Wasser aus dem Gemeindegut soll die Gemeinde künftig „gratis“ erhalten.

  • Außerdem soll die Gemeinde in Hinkunft das Recht haben, selbst eine Änderung des Regulierungsplanes zu verlangen, wenn sie sich mit der Agrargemeinschaft nicht innerhalb von drei Monaten in einem eigenen Schlichtungsverfahren einigen kann.

  • Gemessen an der bisherigen Praxis wäre dieses Gesetz durchaus ein Fortschritt. Allerdings würde dieses Gesetz das den Gemeinden geschehene Unrecht keineswegs vollständig beseitigen: Von Rechts wegen stünden den Bauern ja nur Weide- und Holzbezugsrechte am Gemeindegut zu. Alle übrigen Nutzungen (wie zum Beispiel Schiliftentschädigungen, Schotterabbauzinse, Jagdpachtschilling etc.) stünden der Gemeinde zu, die auch die Kompetenz haben müsste, die dem Eigentümer zustehenden Entscheidungen zu treffen.

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