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AK Tirol zu Agrargemeinschaften: Unrecht neuerlich festgeschrieben
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| 27.10.2006 |
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- Mit der vorliegenden Novelle wird jedoch dieser Ankündigung nicht Rechnung getragen, da weder eine ausreichende Mitentscheidungsmöglichkeit der Gemeinden hinsichtlich der Flächen aus dem Gemeindegut, noch entsprechende Zahlungs- bzw. Bewertungsmodalitäten verankert wurden.
- Für den Fall von Streitigkeiten zwischen Gemeinde und Agrargemeinschaft ist zwar ein Verfahren vor einer Schlichtungsstelle beim Amt der Tiroler Landesregierung vorgesehen. Inhaltliche Richtlinien und der konkrete formale Ablauf wurden jedoch im Gesetzesentwurf nicht festgelegt.
- Positiv ist zwar, dass der Gemeinde – im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage – ein Antragsrecht auf Neuregulierung der Agrargemeinschaften eingeräumt wird. Dies allein kann jedoch nicht eine wie von der AK Tirol geforderte Sanierung des geschehenen Unrechts erfüllen.
- Zwar nicht im Hauptfokus der AK Tirol, aber dennoch bei der Begutachtung aufgefallen ist das offensichtliche Vorhaben, unter dem Deckmantel der Verwaltungsentlastung Einspruchsrechte von Mitgliedern von Agrargemeinschaften stark einzuschränken und nur auf die Belange der Holzbezugs- und Weiderechte zu reduzieren.
- Wichtige wirtschaftliche Entscheidungen, wie etwa Grundstücksverkäufe, Verpachtungen, die Einräumung oder der Entzug sonstiger Nutzungsrechte uvm. wären damit der rechtlichen Kontrolle durch die Agrarbehörde entzogen. Allfällige Aufsichtsverfahren haben sich bereits in der Vergangenheit als wenig zielführend erwiesen.
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