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Urlaubsanspruch
Beschäftigte musste sich acht Jahre lang für den eigenen Urlaub Vertretung bezahlen  

09.11.2006
Eine Arbeitnehmerin teilte im Zuge ihrer Vorsprache in der arbeitsrechtlichen Abteilung der AK Tirol mit, dass sie seit Beginn ihrer Tätigkeit als geringfügig beschäftigte Raumpflegerin im Jahre 1998 verpflichtet war, sich während der Zeit ihres Urlaubs selbst für eine Vertretung zu sorgen. Dem nicht genug – sie musste ihre Urlaubsvertretung sogar noch selbst bezahlen.

Aus diesem Grund hat sie pro Jahr nur zwei Wochen Urlaub konsumiert. Für einen längeren Zeitraum konnte sie sich die Bezahlung der Urlaubsvertretung nämlich gar nicht leisten.

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