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Beschäftigte musste sich acht Jahre lang für den eigenen Urlaub Vertretung bezahlen
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| 09.11.2006 |
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Insgesamt hat die Arbeitnehmerin daher während ihrer siebenjährigen Beschäftigung von 1998 bis 2005 an Stelle des Arbeitgebers etwa 14 Wochen lang die Kosten der Urlaubsvertretung aus eigener Tasche bezahlt. Gleichzeitig hat sich während dieses Zeitraumes eine nicht unerhebliche Zahl an offenen Urlaubstagen angesammelt.
Die Experten der AK Tirol waren fassungslos und intervenierten beim Arbeitgeber wegen dieser ungeheuerlichen rechtswidrigen „Urlaubsregelung“. Der Arbeitgeber hat daraufhin der Raumpflegerin die Kosten der Urlaubsvertretung zur Gänze ersetzt sowie den noch offenen Resturlaub abgegolten. |
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