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Beschäftigte musste sich acht Jahre lang für den eigenen Urlaub Vertretung bezahlen
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| 09.11.2006 |
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Zur Info
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| Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von fünf bzw. sechs Wochen (nach 25 Dienstjahren) und ist weder dazu verpflichtet, sich um eine Urlaubsvertretung zu bemühen, noch an Stelle des Arbeitgebers deren Kosten zu übernehmen. Vielmehr hat der Arbeitgeber auf Grund seiner Fürsorgepflicht die notwendigen betriebsorganisatorischen Maßnahmen zu treffen, die einen reibungslosen Urlaubsverbrauch durch den Arbeitnehmer ermöglichen. Insbesondere ist es ausschließlich Aufgabe des Arbeitgebers für die Urlaubszeit des Arbeitnehmers eine allenfalls notwendige Vertretung zu finden. |
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