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OGH-Urteil: Betriebsräte haben auch in GmbH-Beiräten Mitbestimmungsrecht  

09.11.2006
Ein OGH-Urteil von österreichweiter Bedeutung zur Stärkung der Kompetenzen von Betriebsräten hat die Arbeiterkammer Tirol erwirkt: Während die Mitgliedschaft des Betriebsrats in Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften gesetzlich klar und eindeutig geregelt ist, war diese Frage für Beiräte von GmbH´s lange Zeit hindurch unklar.

Oftmals werden aber gerade von der öffentlichen Hand Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegründet, jedoch keine Aufsichtsräte eingerichtet, sondern lediglich so genannte „Beiräte“ oder „Verwaltungsräte“. Um sich jedoch die gleichen Befugnisse wie bei einem Aufsichtsrat zu sichern, werden den „Beiräten“ durch Gesellschaftsvertrag die wichtigsten Befugnisse eines Aufsichtsrats übertragen, die Betriebsräte hingegen von diesem Gremium ausgeschlossen. Diese „Beiratskonstruktionen“ bei GmbH`s haben oftmals als Umgehungskonstruktionen ebenso den Zweck verfolgt, die gesetzlich festgelegte Teilnahme der Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat zu verhindern. Man wollte die wichtigen Entscheidungen hinter verschlossenen Türen treffen.

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