Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Sitemap    AK-Login    Kontakt    Presse    Betriebsräte

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Konsument Jugend
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Konsument | Ihr Recht als Konsument | Vertäge mit Modelagenturen
Auto
Energie
Telefon & Handy
Internet
Essen & Trinken
Geld
Gentechnik
Ihr Recht als Konsument
->
Kaufrücktritt
->
Vorsicht bei Haustürgeschäften
->
Garantie-Gewährleistung
->
AK & VKI Tirol warnen:
->
Dubiose Post aus Zagreb
->
Umtausch regeln
->
Dreiste Firma aus Zagreb
->
Einkaufsbuch Faire Chancen
->
Schadenersatz
->
Vertäge mit Modelagenturen
->
Schweizer Firma lockt
->
Vorsicht bei Gutscheinheften
->
Helvetica Finanz AG
Produkte ohne Tierversuche
Reisen
Versicherungen
Wohnen
Tests & Preisvergleiche
Musterbriefe
Das ist beim Abschluss eines Vertrags mit einer Modelagentur zu beachten!  

28.11.2006
Beispiele, die selten zur ersehnten Karriere führen

In Tages- und Wochenzeitungen finden sich immer wieder Inserate, in denen Modelle für Werbe- oder Fotoaufnahmen gesucht werden. Dabei ist von lukrativen Nebenjobs mit sehr guten Verdienstmöglichkeiten die Rede. Die Formulierungen sind sehr allgemein gehalten wie „interessante und ausdrucksstarke“ sowie „hübsche und markante“ Gesichter für Prospekt- und Katalogfotos, für Filmproduktionen oder Werbeaufnahmen. Die Anforderungsprofile sind sehr breit gefächert, um möglichst viele Konsumenten anzusprechen.

Wer sich auf ein derartiges Inserat meldet, wird zu einem Casting eingeladen, das meist in Hotels stattfindet. Dort findet eine weitere Bewerbung der Aktivitäten der Model-Agentur und der guten Verdienstmöglichkeiten statt. Den potenziellen Models wird suggeriert, dass gerade ihr Typ besonders gefragt sei. Die Agentur informiert die Konsumenten dann oft gesondert und in Abwesenheit der anderen Kandidaten, dass speziell sie als Model aufgenommen werden können. So kommt es etwa am Ende des Castings zur Verteilung verschlossener Kuverts, die erst nach der Veranstaltung geöffnet werden sollen.

Die Agentur bietet dann den Abschluss eines Vertrages an. Dabei werden Formulierungen wie „Registrierungsformular“ oder „Vermittlungsvereinbarung“ verwendet. Meist muss eine Vorauszahlung von bis zu 500 Euro und mehr geleistet werden. Von einer solchen Vorauszahlung war in den Inseraten in aller Regel jedoch keine Rede.

zurück Seite Seite 1
Beispiele, die selten zur ersehnten Karriere führen
Juristische Spitzfindigkeiten in den Verträgen Zerplatzte Träume Tipps der AK Tirol weiter


 Sonstiges 
Merkblatt: Abschluss eines Vertrages mit einer Modellagentur


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
Ihre AK in Brüssel
 Warenkorb (leer)
Ratgeber & Servicerechner
 Forum
Unsere Beratung
Veranstaltungen
Musterbriefe & Formulare
Publikationen
AK-Forderungskatalog
Untersuchungen & Studien
AK Bücherei
Bildungshaus Seehof
Ratgeber Recht