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Das ist beim Abschluss eines Vertrags mit einer Modelagentur zu beachten!
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| 28.11.2006 |
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Beispiele, die selten zur ersehnten Karriere führen
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In Tages- und Wochenzeitungen finden sich immer wieder Inserate, in denen Modelle für Werbe- oder Fotoaufnahmen gesucht werden. Dabei ist von lukrativen Nebenjobs mit sehr guten Verdienstmöglichkeiten die Rede. Die Formulierungen sind sehr allgemein gehalten wie „interessante und ausdrucksstarke“ sowie „hübsche und markante“ Gesichter für Prospekt- und Katalogfotos, für Filmproduktionen oder Werbeaufnahmen. Die Anforderungsprofile sind sehr breit gefächert, um möglichst viele Konsumenten anzusprechen.
Wer sich auf ein derartiges Inserat meldet, wird zu einem Casting eingeladen, das meist in Hotels stattfindet. Dort findet eine weitere Bewerbung der Aktivitäten der Model-Agentur und der guten Verdienstmöglichkeiten statt. Den potenziellen Models wird suggeriert, dass gerade ihr Typ besonders gefragt sei. Die Agentur informiert die Konsumenten dann oft gesondert und in Abwesenheit der anderen Kandidaten, dass speziell sie als Model aufgenommen werden können. So kommt es etwa am Ende des Castings zur Verteilung verschlossener Kuverts, die erst nach der Veranstaltung geöffnet werden sollen.
Die Agentur bietet dann den Abschluss eines Vertrages an. Dabei werden Formulierungen wie „Registrierungsformular“ oder „Vermittlungsvereinbarung“ verwendet. Meist muss eine Vorauszahlung von bis zu 500 Euro und mehr geleistet werden. Von einer solchen Vorauszahlung war in den Inseraten in aller Regel jedoch keine Rede. |
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