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Das Wichtigste zur Nebenbeschäftigung
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| 01.01.2008 |
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Frage 1
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Ich bin als Verkäuferin 30 Stunden pro Woche tätig und verdiene brutto 1.100 Euro. Ich möchte gerne einen Nebenjob als Reinigungsfrau annehmen und würde dort ca. 200 Euro dazu verdienen.
Darf ich das überhaupt und muss ich es dem Arbeitgeber melden? Muss ich es der Gebietskrankenkasse und dem Finanzamt melden und muss ich etwas nachzahlen |
- Arbeitsrechtliche Aspekte:
Ob man eine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber melden muss, hängt vom Dienstvertrag ab. Ist im Dienstvertrag diesbezüglich nichts geregelt, muss man es als Arbeiterin nur melden und um Zustimmung ersuchen, wenn man in der gleichen Branche tätig ist. In Ihrem Fall –vorausgesetzt Sie sind als Arbeiterin gemeldet und in ihrem Dienstvertrag ist keine Meldepflicht vorgesehen - ist eine Meldung an den Arbeitgeber nicht notwendig.
- Sozialversicherung und Lohnsteuer:
Sie müssen vom Nebenverdienst Sozialversicherung und Lohnsteuer zahlen, und zwar in prinzipiell gleicher Höhe, wie wenn sie den Gesamtverdienst von einer Stelle beziehen würden. Allerdings entfällt bei geringfügiger Beschäftigung der Arbeitslosenbeitrag und es steht für das Nebeneinkommen keine Arbeitslosenunterstützung zu. Sie zahlen daher 14,7 Prozent von 200 Euro monatlich Sozialversicherung und vom Rest 38 Prozent Lohnsteuer nach, das sind also zusammen rund 94 Euro monatlich.
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