Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Sitemap    AK-Login    Kontakt    Presse    Betriebsräte

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Konsument Jugend
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Steuer & Geld | Lohn & Gehalt | Nebenbei arbeiten
Lohn & Gehalt
->
Nebenbei arbeiten
->
Dazuverdienen in der Pension
->
Lohnabrechnung
->
Lohnsteuer
->
Steuererklärung
->
Umsatzsteuer
->
Wie viel Lohn steht mir zu?
->
Abfertigung - Steuerrechtliche Aspekte
Trinkgeldpauschalien in Tirol
Steuer sparen
Pendler
Privatkonkurs
Befreiung von der Eintragungsgebühr für Pfandrechte
Abfertigung - Steuerrechtliche Aspekte
Erben & Schenken
Die Bedeutung der Wohnnutzfläche für die Gebühren-befreiung
Betriebsratsfonds
Familienbeihilfe
Sozialrechtliche Bestimmungen
Das Wichtigste zur Nebenbeschäftigung  

01.01.2008
Frage 1

Ich bin als Verkäuferin 30 Stunden pro Woche tätig und verdiene brutto 1.100 Euro. Ich möchte gerne einen Nebenjob als Reinigungsfrau annehmen und würde dort ca. 200 Euro dazu verdienen.
Darf ich das überhaupt und muss ich es dem Arbeitgeber melden? Muss ich es der Gebietskrankenkasse und dem Finanzamt melden und muss ich etwas nachzahlen

Antwort


  1. Arbeitsrechtliche Aspekte:
    Ob man eine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber melden muss, hängt vom Dienstvertrag ab. Ist im Dienstvertrag diesbezüglich nichts geregelt, muss man es als Arbeiterin nur melden und um Zustimmung ersuchen, wenn man in der gleichen Branche tätig ist. In Ihrem Fall –vorausgesetzt Sie sind als Arbeiterin gemeldet und in ihrem Dienstvertrag ist keine Meldepflicht vorgesehen - ist eine Meldung an den Arbeitgeber nicht notwendig.

  2. Sozialversicherung und Lohnsteuer:
    Sie müssen vom Nebenverdienst Sozialversicherung und Lohnsteuer zahlen, und zwar in prinzipiell gleicher Höhe, wie wenn sie den Gesamtverdienst von einer Stelle beziehen würden. Allerdings entfällt bei geringfügiger Beschäftigung der Arbeitslosenbeitrag und es steht für das Nebeneinkommen keine Arbeitslosenunterstützung zu. Sie zahlen daher 14,7 Prozent von 200 Euro monatlich Sozialversicherung und vom Rest 38 Prozent Lohnsteuer nach, das sind also zusammen rund 94 Euro monatlich.

zurück Seite Seite 1
Frage 1
Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 6 Frage 7 Frage 8 Factbox Arbeitsrecht Factbox Sozialversicherung Factbox Lohnsteuer weiter


 Download 
Die wichtigsten Werte für 2008 im Überblick


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
Ihre AK in Brüssel
 Warenkorb (leer)
Ratgeber & Servicerechner
 Forum
Unsere Beratung
Veranstaltungen
Musterbriefe & Formulare
Publikationen
AK-Forderungskatalog
Untersuchungen & Studien
AK Bücherei
Bildungshaus Seehof
Ratgeber Recht