 |
|
 |
 |
 |
|
|
Das Wichtigste zur Nebenbeschäftigung
|
| 01.01.2008 |
|
 |
Sozialversicherung
|
| Im Bereich des ASVG führt jede Erwerbstätigkeit zu einer Pflichtversicherung, sofern die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, bei Überschreiten der jährlichen Höchstbeitragsgrundlage die Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge zurückerstattet zu bekommen. Werden die Pensionsversicherungsbeiträge nicht rückerstattet, fließen sie automatisch in die Höherversicherung was zu einer eigenen Pension führt. Wird die Beschäftigung während des Jahres nur geringfügig ausgeübt, so sind 14,7% des geringfügigen Verdienstes nachzuzahlen. |
|
|
 |
 |
 |
|
 |