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Das Wichtigste zur Nebenbeschäftigung
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| 01.01.2008 |
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Lohnsteuer
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Bei der Arbeitnehmerveranlagung können die an die Gebietskrankenkasse bezahlten Beiträge als Werbungskosten abgesetzt werden. Entscheidend für die Höhe der Steuer ist das Jahreseinkommen.
Liegt das Jahreseinkommen unter € 11.000,- fällt überhaupt keine Steuer an,
liegt es zwischen € 11.000,- und € 25.000,-, fallen vom Nebenverdienst 38,3% an, liegt es zwischen € 25.000,- und € 51.000,-, fallen vom Nebenverdienst 43,6% an und bei Einkommen über € 51.000,- sind es 50% vom Zusatzverdienst. |
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