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Das Wichtigste zur Nebenbeschäftigung
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| 01.01.2008 |
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Frage 2
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| Ich bin in Frühpension und beziehe die Berufsunfähigkeitspension: Ich würde gerne nebenbei selbständig als Zeitungsausträger tätig sein. Wie viel darf ich verdienen? |
- Pensionsrechtliche Aspekte:
Sie dürfen bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdienen ohne dass die Pension gekürzt wird. Da Sie als Zeitungsausträger selbständig tätig sind, beträgt die Freigrenze jährlich 4.188,- (12 mal 349,01). Liegt das Einkommen darüber, kann es zu Kürzungen bei der Pension kommen. Entscheidend ist allerdings der Gewinn.
Sozialversicherung und Lohnsteuer:
Eine Zusammenrechnung der Einkommen gibt es nur innerhalb des ASVG. Unser Zeitungsausträger ist als so genannter neuer Selbständiger tätig. Das bedeutet, dass er erst ab einem Gewinn von € 4.188,- (12 mal die Geringfügigkeitsgrenze) Sozialversicherung zahlen würde. Steuerlich wird allerdings sein Gewinn mit 38% im Rahmen der Einkommensteuererklärung besteuert.
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