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Das Wichtigste zur Nebenbeschäftigung
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| 01.01.2008 |
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Frage 3
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| Darf ich während des Bezuges eines Krankengeldes etwas dazu verdienen? |
Antwort
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| Eine Nebenbeschäftigung im Krankenstand ist diagnosebezogen, auf jeden Fall braucht es eine Genehmigung durch den Chefarzt der Gebietskrankenkasse. Es kann durchaus sein, dass jemand (aufgrund eines Gipses) keine schwere Arbeit (z.B. auf einer Baustelle) verrichten kann, er andererseits aber eine Bürotätigkeit ausüben kann. Eine Kürzung des Krankengeldes findet nur statt, wenn die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. |
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