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Das Wichtigste zur Nebenbeschäftigung
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| 01.01.2008 |
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Frage 4
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| Kann ich während des Wochengeldes geringfügig dazu verdienen? |
Antwort
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| Während des Wochengeldes bzw. auch im vorzeitigen Mutterschutz herrscht absolutes Beschäftigungsverbot. Hier kann auch der Chefarzt keine Bewilligung ausstellen. Falls allerdings Frauen unwissentlich etwas verdienen, kann es zu einem Ruhen des Wochengeldes für die Zeit der Beschäftigung durch die Gebietskrankenkasse kommen. Auszahlungen für Urlaubsentschädigungen, also für Zahlungen, die keiner Tätigkeit zugrunde liegen, keine Tätigkeit stattfindet, sind erlaubt. |
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