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Das Wichtigste zur Nebenbeschäftigung
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| 01.01.2008 |
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Frage 6
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| Ich bin Lokführer bei den ÖBB und möchte nebenbei als Buschauffeur tätig sein. Was muss ich beachten? |
Antwort
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Jede Nebenbeschäftigung bei den ÖBB ist meldepflichtig. Sind Sie in der gleichen Branche, also Transport von Personen und Gütern tätig, brauchen Sie eine Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Daher unbedingt vor Antritt einer solchen Beschäftigung die Zustimmung einholen.
Von der Gebietskrankenkasse werden Sie keine nachträgliche Vorschreibung bekommen, wenn Sie Beamter sind. Nur wenn Sie eine Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze ausüben, sind Sie auch dort pflichtversichert. Für die Lohnsteuer gilt wiederum, dass Sie grundsätzlich 38,3 Prozent vom Nebenverdienst zahlen müssen. |
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